Zusammenfassung der Stellungnahme des Vorsitzenden Gary Gensler zur Genehmigung börsengehandelter Spot-Bitcoin-Produkte

- -

Zusammenfassung der Stellungnahme des Vorsitzenden Gary Gensler zur Genehmigung börsengehandelter Spot-Bitcoin-Produkte

Zusammenfassung und Kernpunkte aus dem „Statement on the Approval of Spot Bitcoin Exchange-Traded Products“ des Vorsitzenden Gary Gensler vom 10. Januar 2024:

1. **Genehmigung von Bitcoin-ETPs**: Die Kommission genehmigte die Notierung und den Handel mehrerer Spot-Bitcoin-Exchange-Traded-Product-Aktien (ETP).

2. **Historischer Kontext**: Zuvor lehnte die Kommission unter ihrem Vorsitzenden Jay Clayton von 2018 bis März 2023 über 20 Anträge auf Börsenregeln für Spot-Bitcoin-ETPs ab. Dazu gehörte ein Antrag von Grayscale, seinen Bitcoin Trust in ein ETP umzuwandeln.

3. **Änderung der Umstände**: In einem aktuellen Gerichtsurteil wurde festgestellt, dass die Kommission ihre Ablehnung des von Grayscale vorgeschlagenen ETP nicht ausreichend begründet hat. Dies führte zu einer Neubewertung ähnlicher Anträge, was zur aktuellen Genehmigung führte.

4. **Regulierungskriterien**: Die Kommission bewertet Einreichungen auf der Grundlage ihrer Übereinstimmung mit dem Börsengesetz und den Vorschriften, wobei der Schwerpunkt auf Anlegerschutz und öffentlichem Interesse liegt. Die Zustimmung deutet nicht auf eine Bevorzugung irgendwelcher Unternehmen oder Investitionen hin.

5. **Umfang der Genehmigung**: Die aktuelle Maßnahme ist auf ETPs beschränkt, die nur Bitcoin halten, und deutet nicht auf die Bereitschaft hin, Notierungsstandards für andere Krypto-Asset-Wertpapiere zu genehmigen.

6. **Anlegerschutz**: Bitcoin-ETP-Sponsoren müssen vollständige, faire und wahrheitsgetreue Offenlegungen vorlegen. Die ETPs werden an registrierten nationalen Wertpapierbörsen mit strengen Vorschriften gegen Betrug und Manipulation gehandelt.

7. **Compliance und Fairness**: Zugelassene ETPs müssen den bestehenden Regeln und Standards entsprechen. Die Kommission überprüft die Registrierungserklärungen für 10 Spot-Bitcoin-ETPs, um Fairness und Wettbewerb zu fördern.

8. **Erfahrung und Haltung der Kommission**: Die Kommission überwacht seit 2004 nicht-sicherheitsrelevante Rohstoff-ETPs. Sie betont jedoch, dass Bitcoin ein spekulativer, volatiler Vermögenswert ist, der häufig mit illegalen Aktivitäten verbunden ist, was bei ihrer Genehmigung von Bitcoin-ETPs nicht der Fall ist kommt einer Befürwortung von Bitcoin gleich. Anleger werden vor den mit Bitcoin und verwandten Produkten verbundenen Risiken gewarnt.

Quelle: https://www.sec.gov/news/statement/gensler-statement-spot-bitcoin-011023


Hinterlasse einen Kommentar

Bitte beachte, dass Kommentare vor der Veröffentlichung freigegeben werden müssen.